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   LG Bielefeld, 25.03.2021 - 23 T 33/21   

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LG Bielefeld, 25.03.2021 - 23 T 33/21 (https://dejure.org/2021,62086)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 25.03.2021 - 23 T 33/21 (https://dejure.org/2021,62086)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 25. März 2021 - 23 T 33/21 (https://dejure.org/2021,62086)
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  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 28/05

    Berücksichtigung des Ehegatten bei der Berechnung der pfändbaren Bezüge

    Auszug aus LG Bielefeld, 25.03.2021 - 23 T 33/21
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist in dem hier vorliegenden Fall, in dem das unterhaltsberechtigte Kind nicht mehr im Haushalt des Schuldners lebt, als Orientierungshilfe der Grundbetrag des § 850c Abs. 1 ZPO zugrundezulegen (BGH, NJW-RR 05, 1239).
  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 142/04

    Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Kinder bei der

    Auszug aus LG Bielefeld, 25.03.2021 - 23 T 33/21
    Diese Beträge können allerdings Gesichtspunkte für die Ermessensausübung geben (BGH, NJW-RR 05, 795).
  • BGH, 23.09.2010 - VII ZB 23/09

    Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen bei unterhaltspflichtigen Schuldnern:

    Auszug aus LG Bielefeld, 25.03.2021 - 23 T 33/21
    Daher kommt eine Herabsetzung der pauschalierten Freibeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhalt auch dann nicht in Betracht, wenn der Schuldner seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt (BGH MDR 2007, 973; MDR 2010, 1489).
  • BGH, 28.03.2007 - VII ZB 94/06

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Berechnung des pfändungsfreien

    Auszug aus LG Bielefeld, 25.03.2021 - 23 T 33/21
    Daher kommt eine Herabsetzung der pauschalierten Freibeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhalt auch dann nicht in Betracht, wenn der Schuldner seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt (BGH MDR 2007, 973; MDR 2010, 1489).
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